Der Fernalarm (auch Fernüberwachung genannt) dient zur Unterrichtung einer ständig personell besetzten Stelle. Diese leitet im Alarmfall die vertraglich vereinbarten hilfeleistenden Maßnahmen ein.
Zudem können neben Alarmen auch weitere wichtige Meldungen, wie Scharf-/Unscharfschaltung, Störung etc., übertragen werden.